Jeder behandelnde Arzt kann seinen Patienten eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung zur Ernährungsberatung und -Therapie ausstellen. Es handelt sich dabei um ein Rezeptformular/Attest mit einer budgetneutralen Verordnung. In Kombination mit einem Kostenvoranschlag einer qualifizierten Ernährungsberaterin/Diätassistentin kann der Patient vor Beginn der Therapiestunden die Kostenbezuschussung bei der Krankenkasse beantragen. In einer schriftlichen Bestätigung zur Bezuschussung erhalten Sie den genauen Zuzahlungsbetrag und können daraufhin umgehend mit der Therapie beginnen.
Heutzutage bezuschussen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer Ernährungsberatung/-Therapie. Die Höhe der Kostenerstattung variiert und wird von den jeweiligen Krankenkassen festgelegt. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse und kontaktieren Sie mich, um die Voraussetzungen zu klären.
Sind Sie privat versichert? In diesem Fall melden Sie sich bei Ihrer Krankenkasse und fragen, ob eine Ernährungsberatung in Ihren Versicherungsleistungen enthalten ist und inwieweit es bezuschusst wird. Unabhängig von der Beteiligung der Krankenkasse, erhalten Sie eine Rechnung von mir, die Sie eigenständig an Ihre Krankenkasse weiterleiten.
Ich helfe Ihnen gerne und stehe Ihnen bei Rückfragen jederzeit zur Verfügung.
1) Verordnung nach § 43 SGB, 2 SGB V
Diättherapie und medizinische Ernährungsberatung bei ernährungsabhängigen oder ernährungsmitbedingten Erkrankungen
Die Ernährungsberatung und Diättherapie hat sich in der Medizin etabliert und hilft bei ernährungsbedingten Krankheiten, das Wohlbefinden und die Gesundheit der Menschen zu verbessern.
Zu den ernährungsbedingten Krankheiten zählen:
- Über- und Untergewicht,
- Diabetes mellitus
- Bluthochdruck, Fettstoffwechselstörungen
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Magen und Darm Erkrankungen
- Rheumatische Erkrankungen
- Nahrungsmittelunverträglichkeiten/Intoleranzen/Malabsorption
- Nahrungsmittelallergien
- Neurodermitis, Urtikaria
- Zöliakie/Dermatitis herpetiformis Duhring
Eine Kostenbezuschussung der Krankenkasse ist möglich, wenn eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes ausgestellt wurde, die die Diagnose und die Anzahl der Beratungen enthält.
2) Verordnung nach § 20, 1 SGB V
Eine individuelle Ernährungsberatung im Rahmen der Prävention
Um schwere Erkrankungen zu vermeiden, sollten Sie Ihrem Körper eine gesunde und vielseitige Ernährung bieten. Die Vermeidung einer Mangel- und Fehlernährung oder auch eine Reduktion des Körpergewichtes kann als Vorbeugung für Ihre Gesundheit dienen.
Ernährungsberatungen können Ihnen vor allem in besonderen Lebensabschnitten, wie der Schwangerschaft und Stillzeit, der Kindheit oder auch im Seniorenalter, weiterhelfen.
Krankenkassen bezuschussen die Leistungen zur primären Prävention, die den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern oder zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen beitragen können.